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Afrikanische Weisheit, Foto: privat

Unser Ziel

 

Durch die demografische Entwicklung steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Der daraus resultierende Bedarf an Pflegeberatung und Alltagsbegleitung nimmt stetig zu. Unser Ziel ist es, Personen mit einem Pflegegrad, sowie deren An- und Zugehörige so zu unterstützen, dass sie sich nicht allein gelassen fühlen. Sie sollen die Unterstützung und Hilfe erfahren, die sie brauchen, um sich dieser Herausforderung stellen zu können.

Unsere Dienstleistungen

Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI [1]

Individuelle Schulungen nach §45 SGB XI

Alltagsbegleitung haushaltsnahe Dienstleistungen nach §45b SGB XI

[1] Hintergrund:

Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Pflege zu Hause sicher gestellt ist. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Pflegebedürftige, die zu Hause ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten lassen. Diese Beratungsgespräche sind Leistungen von den Pflegekassen.

Menschen mit dem Pflegegrad 1 müssen keine Beratungsgespräche führen, sie dürfen jedoch halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Für Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus vorgesehen, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich.

Diese Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit von einem Pflegedienst oder einer anerkannten neutralen unabhängigen Beratungsstelle durch eine Pflegefachperson durchgeführt werden.

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